Allgemeine Geschäftsbedingungen

LIEFERUNGS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

I. Allgemeines – Geltungsbereich
Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zustande kommen.

II. Vertragsabschluss
1. Die vom Kunden unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot.
2. Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen.
3. Abweichend von Ziff. 2 kommt der Vertrag schon vor Ablauf der Zweiwochenfrist zustande, wenn

1. der Vertrag von beiden Seiten unterschrieben wird,
2. wir schriftlich die Annahme der Bestellung erklären
3. wir dem Kunden innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusendenoder
4. wir Vorauszahlungen des Kunden auf den Kaufpreis annehmen.

III. Preise
1. Unsere Preise sind Festpreise; sie enthalten die Mehrwertsteuer.
2. Besondere, zusätzlich vereinbarte Arbeiten, die nicht im Kaufpreis enthalten sind, wie z.B. Dekorationsarbeiten, stellen wir zusätzlich in Rechnung; sie sind spätestens bei Übergabe bzw. Abnahme zur Zahlung fällig. Hierunter fallen u.a. auch vom Kunden gewünschte Verblendungsarbeiten.

IV. Änderungsvorbehalt
1. Serienmäßig hergestellte Gegenstände verkaufen wir nach Muster oderAbbildung.
2. Es besteht kein Anspruch auf die Lieferung von Ausstellungsstücken, es sei denn, dass wir bei Vertragsabschluss eine anderweitige Vereinbarung getroffen haben.
3. Handelsübliche Farb- und Maserungsabweichungen bei Holz- und Kunststoffoberflächen sowie handelsübliche Farbabweichungen bei Leder und Textilien
behalten wir uns vor.
4. Auch handelsübliche und für den Kunden zumutbare Abweichungen in Bezug auf Maße behalten wir uns vor.

V. Montage
1. Bestehen hinsichtlich der Montage aufzuhängender Einrichtungsgegenstände Bedenken in Bezug auf die Eignung der Wände, so hat der Kunde dies unseren Mitarbeiter vor der Montage mitzuteilen.
2. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über unsere vertragsgegenständlichen Leistungsverpflichtungen hinausgehen. Werden dennoch solche Arbeiten auf Verlangen des Kunden von unseren Mitarbeitern ausgeführt, hat das auf das Vertragsverhältnis keinen Einfluss. Wir übernehmen insoweit keinerlei Haftung.

VI. Lieferzeit
1. Termine und Lieferfristen sind ungefähre Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Der Beginn der Lieferfrist setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
2. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden voraus.
3. Falls wir die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten können, hat der Kunde uns eine angemessene Nachlieferfrist zu gewähren. Liefern wir bis zum Ablauf der gesetzten Nachlieferfrist nicht, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, falls er nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich angemahnt hat und die Lieferung dann nicht innerhalb der gesetzten angemessenen Nachfrist an den Kunden erfolgt ist.
4. Von uns nicht zu vertretende Störungen in unserem Geschäftsbetrieb oder bei unseren Vorlieferanten, insbesondere Arbeitsausstände und rechtmäßige Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Lieferzeit entsprechend.
5. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung oder auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht. Ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Soweit eine Vertragspflichtverletzung nicht auf Vorsatz beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

VII. Eigentumsvorbehalt
1. Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis unser Eigentum. Wird die Ware
mit anderen Gegenständen untrennbar vermischt oder eingebaut, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes zu der von uns gelieferten Ware.
2. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Kunden, sondern für Dritte bestimmt ist; in diesem Fall hat der Kunden den Dritten auf unser Eigentum ausdrücklich hinzuweisen.
3. Jeder Standortwechsel unseres Eigentums und alle Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.
4. Hält der Kunde die oben genannten Verpflichtungen nicht ein, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.

VIII. Gefahrübergang
Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung den Kaufpreis zahlen zu müssen, geht mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über.

IX. Annahmeverzug
1. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, wie Lagerkosten, ersetzt zu verlangen.
2. Liegen die Voraussetzungen des Abs. 1 vor, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem er in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
3. Sofern die Voraussetzungen des Abs. 1 vorliegen, sind wir berechtigt, statt die in Abs. 1 genannten Ansprüche geltend zu machen, vom Vertrag zurückzutreten und als Schadensersatz 25% des Kaufpreises zu fordern, sofern der Kunde nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist.

X. Gewährleistung
1. Dem Kunden steht zur Behebung eines Mangels zunächst das Recht auf Nacherfüllung zu, wobei er das Wahlrecht zwischen Mangelbeseitigung (Nachbesserung) oder Ersatzlieferung einer mangelfreien Ware hat.
2. Wir können die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung für den Kunden ohne erhebliche Nachteile ist.
3. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten oder die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist, wenn wir die Nacherfüllung trotz Ablaufs einer angemessenen Frist ab dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde uns über den Mangel unterrichtet hat, nicht vorgenommen haben, wenn sich trotz der von uns versuchten Nacherfüllung ein Mangel zeigt, wenn der Mangel derart schwerwiegend ist, dass der sofortige Rücktritt gerechtfertigt ist, wenn wir die ordnungsgemäße Nacherfüllung verweigert haben oder wenn es nach den Umständen offensichtlich ist, dass wir nicht ordnungsgemäß nacherfüllen werden.
4. Liefern wir zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache oder wählt der Kunde nach Abs. 3 den Rücktritt vom Vertrag, so hat er die mangelhafte Ware an uns zurück zu gewähren. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des BGB.
5. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die der Kunde zu vertreten hat, wie z. B. Schäden, die beim Kunden durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, intensive Bestrahlung mit Sonnen- oder Kunstlicht, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind.
6. Im Übrigen bleibt die Haftung für eine vereinbarte Beschaffenheit der Ware unberührt.

XI. Rücktritt
1. Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren und wir die Nichtbelieferung nicht zu vertreten haben sowie wir ferner nachweisen, uns vergeblich um eine Beschaffung gleichartiger Ware bemüht zu haben. Über die genannten Umstände haben wir den Kunden unverzüglich zu benachrichtigen und die bereits von ihm erbrachten Leistungen unverzüglich zurück zu erstatten.
2. Ferner sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde über die für seine Kreditwürdigkeit wesentlichen Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat, die unsere Ansprüche in begründeter Weise zu gefährden geeignet sind. Gleiches gilt, wenn der Kunde wegen objektiver Zahlungsunfähigkeit seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wurde.

XII. Warenrücknahme
1. Wenn wir berechtigter Weise vom Vertrag zurücktreten oder von uns gelieferte Waren z. B. aus Kulanz zurücknehmen, haben wir gegenüber dem Kunden einen Anspruch auf Ausgleich von Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung wie folgt:

  • Aufwendungen, die wir zur Erfüllung des Vertrages erbracht haben, wie Transport und Montagekosten, sind in der entstandenen Höhe zu ersetzen.
  • Für Gebrauchsüberlassung und Wertminderung der von uns gelieferten Waren berechnen wir eine angemessene Pauschale.
  • Dem Kunden bleibt im Fall der Berechnung einer Pauschale vorbehalten, nachzuweisen, dass uns keine oder nur eine geringere Einbuße entstanden ist.

2. Abs. 1 gilt nicht für die Rückabwicklung des Vertrages infolge wirksamen Rücktritts durch den Kunden und bei einer Warenrücknahme im Rahmen einer Nacherfüllung sowie für die Fälle des Widerrufs bzw. der Ausübung eines Rückgaberechts des Kunden bei Verbraucherverträgen nach den §§ 355 ff. BGB.

XIII. Haftung
Wir haften nicht für Schäden, die wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungshilfen durch einfache Fahrlässigkeit verursacht haben. Das gilt ohne
Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit und aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

XIV. Datenschutz
1. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Kunden erfolgt ausschließlich unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben. Wir verarbeiten die
personenbezogenen Daten nur wie in dem gesondert bereitgestellten Informationsblatt über die Datenverarbeitung nach Artikel 13, 14 EU-Datenschutzgrundverordnung Nr. 2016/679 beschrieben. Eine anderweitige Verwendung personenbezogener Daten erfolgt nur dann, wenn der Kunde in die anderweitige Verwendung eingewilligt hat oder für die anderweitige Verwendung eine gesetzliche Erlaubnis besteht; wir informieren den Kunden dann darüber gesondert.
2. Für den Schutz der personenbezogenen Daten der Kunden unterhalten wir geeignete und dem drohenden Risiko angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit, insbesondere zum Schutz der personenbezogenen Daten vor unbeabsichtigter oder unrechtmäßiger Kenntnisnahme durch Dritte. Diese Maßnahmen werden unter Berücksichtigung des jeweiligen Stands der Technik, der Implementierungskosten sowie Art und Umfang der jeweiligen Datenverarbeitung umgesetzt sowie während der Verarbeitungsdauer aufrechterhalten und angepasst.

XV. Gerichtsstand und Erfüllungsort
1. Für Gerichtsstand und Erfüllungsort gelten die gesetzlichen Regelungen der Zivilprozessordnung bzw. des Bürgerlichen Gesetzbuches.
2. Wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand unser Hauptsitz.

XVI. Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.